Zeitplan
Hochzeits-Spiele
Hochzeitsgeschenke
Geschichten
romantische Ideen
Liebeserklärungen
Heiratsanträge
Hochzeitstage
Sprüche
mehr Sprüche
Liebeszauber
romantische Rezepte
Hochzeits -Überraschungen
Polterabend -Überraschungen
Hochzeitsgebote
Valentinstag
Die Luftballonaktion etwas extravagantes, kostet ca. DM 250 und ist super wenn man nicht allzuviele Leute auf der Hochzeit kennt, keinen peinlichen Sketch vorbereiten will, aber dennoch dem Paar langdauernde Freude machen will (z. B. Gut geeignet für jemanden von der Familienseite)
Sehr wichtig ist natürlich das Wetter und der Ort - dort müssen die
Ballons möglichst frei wegfliegen können - manchmal sollte man diese
Aktion anmelden (in der Regel aber erst bei über 500 Ballons, der
Ballonfachladen weiß Bescheid) Gäste sollen sich paarweise zusammenfinden, ihre Wünsche auf die Postkarte schreiben und alle auf einmal lassen die Ballons fliegen. Nach ca. drei Tagen trudeln die ersten Postkarten von den Findern ein. Teilweise auch noch mit Glückwünschen versehen. Es ist überraschend wie weit die Ballons fliegen und das Paar hat eine nette Erinnerung an den schönen Tag. Es gibt noch einige Luxusvarianten dazu - wo die Gäste paarweise etwas dichten und diese Werke mit einem Bild in einem Ordner festgehalten werden.
Habe das Spiel auf meiner Hochzeit und einer anderen erlebt - war jedes mal ein
Erfolg - ist auch sehr fotowirksam! Mail der DFS vom September '04 Hiermit dürfen wir Sie darauf hinweisen, dass es in der Bundesrepublik Deutschland untersagt ist, Luftballons mit Wunderkerzen, Leuchtstäben oder ähnlichen harten Gegenständen aufsteigen zu lassen. Grundlage ist hier das Luftverkehrsgesetz und die Luftverkehrsordnung.Bezüglich Ihrer Erklärung auf der Seite "Die Luftballonaktion" bleibt anzumerken: Sehr wichtig ist natürlich das Wetter und der Ort - dort müssen die Ballons möglichst frei wegfliegen können - manchmal sollte man diese Aktion namelden (in der Regel aber erst bei über 500 Ballons, der Ballonfachladen weiß Bescheid)Diese Aussage ist leider falsch, es besteht prinzipiell immer die Pflicht
des Veranstalters, sich eine Luftballonaktion genehmigen zu lassen.
auf der DFS - Homepage (www.dfs.de) findet man die aktuellsten Balloninformationen am einfachsten wie folgt: auf der Startseite gibt es unten links ein Suchfenster, dort den Begriff "Ballon" eintragen und mit "go" die Suche starten, Ergebnis: der Link auf die Seite "Ballonaufstiege". Dort steht alles wichtige zu diesem Thema, auch die Regeln, wann eine Anmeldung entfallen kann.Es ist in unserem Sinne, wenn Sie Ihre Seite mit unserer Homepage verlinken und die obere Kurzanleitung in Ihren Text mit aufnehmen. Mit freundlichen GrüßenDFS Deutsche Flugsicherung GmbH am 30.09.04 |