Rosenstrauss

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Impressum

 

13 Gebote

Sommerfliederdie 13 Gebote

  • § 1 Wer unsere Hochzeit mitmachen will, muß vor allen Dingen anwesend sein!

  • § 2 Jeder hat in heiterster Stimmung zu erscheinen. Finstere Gedanken, grämliche Mienen, Skatkarten und Strickstrümpfe müssen an der Garderobe abgegeben werden.

  • § 3 Keiner darf mehr essen und trinken, als er mit aller Gewalt herunterbekommen kann.

  • § 4 Man soll sämtliche Getränke feindselig behandeln, indem man sie vollständig vernichtet.

  • § 5 Die genossenen Speisen und Getränke sind Eigentum eines Jeden und brauchen nicht zurückgegeben werden.

  • § 6 Die Benutzung der Kronleuchter als Schaukeln sowie die Verwendung der Läufer und Teppiche als Ringermatten ist nicht gestattet.

  • § 7 Wer ironische Anspielungen auf die Lebensgestaltung des Herrn Bräutigam zu dessen Junggesellenzeit von sich gibt, wird frühestens zur Silberhochzeit wieder eingeladen.

  • § 8 Wer betrunken ist, hat lautlos unter den Tisch zu rutschen.

  • § 9 Es ist verboten, die sich unter dem Tisch aufhaltenden Personen als Fußbänke zu benutzen.

  • § 10 Zur Vermeidung jeglichen Blutvergießens wird gebeten, weder mit dem Messer zu essen noch sich mit der Gabel zu kratzen.

  • § 11 Den Gästen kann nicht einzeln heimgeleuchtet werden, daher wird gebeten, nicht vor Sonnenaufgang nach Hause zu gehen.

  • § 12 Jeder hat seine genaue Adresse auf dem Rücken zu befestigen, damit er nötigenfalls sicher nach Hause gebracht werden kann.

  • § 13 Sollte am Ende der Feier ein ungewolltes Durcheinander entstehen und jemand nimmt eine falsche Frau mit nach Hause, so wird gebeten innerhalb der folgenden Tage dies dem Brautpaar zu melden. Zur Klärung der Eigentumsansprüche ist der Trauschein vorzulegen.

    zugesandt wurden die Gebote von
    Sascia am 15.07.98

 

zum EingangMail an Carola

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